Verantwortung bei begrenztem Einfluss
Gemeinden tragen Kosten, können deren Entwicklung aber nur teilweise beeinflussen. Vorhandene Steuerungsinstrumente werden unterschiedlich genutzt.
Vorabklärung im Kanton Basel-Landschaft: Wo der Schuh wirklich drückt.
Die Altersgesundheitsversorgung in der Schweiz steht vor grossen Herausforderungen. Mit der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen Pflege (EFAS) 2032 wird ein umfassender Systemwechsel umgesetzt.
Die Alters-, Betreuungs- und Pflegekosten der Baselbieter Gemeinden sind in den letzten Jahren stark und teils sprunghaft angestiegen, Ursachen und Treiber teils wenig bekannt. Dieser Umstand und die von Gemeindeseite geäusserte Unsicherheit waren Auslöser unserer eigenfinanzierten Vorabklärung. Wir beantworten Fragen zu Entwicklung und Risiken, Instrumenten, vorhandenen Lücken, möglichen Auswirkungen von EFAS und fehlenden Grundlagen.
Die 86 Gemeinden in BL organisieren Betreuung und Pflege gemäss Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) in zehn Versorgungsregionen. Seit 2024 sind diese für die heimindividuelle Festlegung der Pflegetarife der stationären Leistungserbringer zuständig. Die ambulanten Normkosten werden vom Kanton periodisch festgelegt.
~ 1/5
Anteil am Gemeindeaufwand BL 2024*
199.9 Mio. CHF
Nettoaufwand Gemeinden BL 2024*
~ +86%
Nettoaufwand Gemeinden 2014 - 2024*
~ +50% (~300 Mio. CHF)
Prognose Kostenwachstum Gemeinden bis 2032**
~Verdopplung
Anzahl Personen 85+ bis 2050
~ +50%
Restkosten (stationäre Pflege) Gemeinden in BL höher als CH-Schnitt
*Pflegeheime, ambulante Krankenpflege, Ergänzungsleistungen und Zusatzbeiträge Alter.
**eigene Szenariorechnung, Basis 2024
Quellen: Gemeindefinanzstatistik BL; Altersprognose BL; Erhebung Restfinanzierung Kantone und Gemeinden für Pflegeleistungen nach KVG 2020-2024
Grundlagen unserer Erkenntnisse aus der Vorabklärung sind Interviews und Gespräche mit Fachpersonen aus Gemeinden, Versorgungsregionen, Verbänden, Krankenversicherern und Kantonen sowie vertiefte Daten- und Dokumentenanalysen. Ein Expertenrat hat uns fachlich begleitet.
Gemeinden tragen Kosten, können deren Entwicklung aber nur teilweise beeinflussen. Vorhandene Steuerungsinstrumente werden unterschiedlich genutzt.
Daten sind nicht durchgängig vergleichbar oder aufbereitet. Beurteilung von Leistungen, Kosten und Wirtschaftlichkeit erschwert.
Ambulant, Intermediär und stationär sind integral als Gesamtsystem zu betrachten. Isolierte Optimierungen können Kosten und Herausforderungen verlagern.
Bedarf und Kosten bis und ab 2032 verstehen. Daten und Vergleichsgrundlagen schaffen.
Rollen klären. Kompetenzen aufbauen. Instrumente einsetzen.
Versorgungsangebote bedarfsgerecht weiterentwickeln und ausbauen.
EFAS verändert die Pflegefinanzierung grundlegend, die Restfinanzierung der Gemeinden wird durch einen Verteilschlüssel (max. 73.1% Krankenversicherer, min. 26.9% Kanton/Gemeinden) ersetzt. Die strukturellen Herausforderungen der Altersversorgung bleiben.
Anforderungen klären, Daten aufbereiten, Fachwissen aufbauen.
Tarifstrukturverhandlungen und Benchmark antizipieren. Akteure auf die Umsetzung vorbereiten.
Grundlegende Änderungen für die Gemeinden und Versorgungsregionen und Kanton
Aus der Vorabklärung sind Ideen für Massnahmen und Pilotprojekte entstanden. Erhalten Sie den Kurzbericht per E-Mail.
Die Vorabklärung ist eine eigenfinanzierte Untersuchung zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft. Sie beantwortet Fragen zu Entwicklung und Risiken der Kosten, zu Instrumenten, vorhandenen Lücken, möglichen Auswirkungen von EFAS und fehlenden Grundlagen. Grundlage sind Interviews mit Fachpersonen sowie Daten- und Dokumentenanalysen, ein Expertenrat hat fachlich begleitet.
Der Nettoaufwand der Gemeinden für Pflegeheime, ambulante Krankenpflege, Ergänzungsleistungen und Zusatzbeiträge Alter stieg von 2014 bis 2024 um rund 86 Prozent auf 199.9 Mio. CHF. Das entspricht rund einem Fünftel des Gemeindeaufwands in BL. Gemäss eigener Szenariorechnung wächst er bis 2032 um rund 50 Prozent (rund 300 Mio. CHF).
Mit EFAS, der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen, wird die Restfinanzierung der Gemeinden in der Pflege durch einen Verteilschlüssel ersetzt: maximal 73.1 Prozent tragen die Krankenversicherer, minimal 26.9 Prozent Kanton und Gemeinden. Ab 2032 ändert sich die Pflegefinanzierung grundlegend, die strukturellen Herausforderungen der Altersversorgung bleiben.
Die 86 Gemeinden in BL organisieren Betreuung und Pflege gemäss Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) in zehn Versorgungsregionen. Seit 2024 legen diese die Pflegetarife der stationären Leistungserbringer heimindividuell fest. Die ambulanten Normkosten werden vom Kanton periodisch festgelegt. Die Gemeinden tragen die Kosten, können deren Entwicklung aber nur teilweise beeinflussen.
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Michael Salem
Strategieberater, Gründer und CEO
salemConsulting &
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Nils Delvoigt
Projektleiter
Studienleiter 'Altersgesundheit, quo vadis?'
N.E.T. - Network.Enable.Think. GmbH